Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für ständige Verkaufsbeziehungen über das Internet gegenüber Unternehmern (B2B)
der Firma Logofenster.de
- gesetzlich vertreten durch deren Inhaber Reinhold von Holten -
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können von dem Kunden in seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Auf Wunsch können sie unter der E-Mail-Adresse info@logofenster.de in elektronischer oder gedruckter Form angefordert werden.
Sie werden den Kunden mindestens einmal schriftlich bei der ersten Warenlieferung übersandt. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Präambel
Der Anbieter betreibt unter der Domain www.logofenster.de zu gewerblichen Zwecken eine Homepage. Er bietet Privatkunden, insbesondere aber gewerblichen Kunden, die über eine gesonderte Zugangskennung verfügen, auf diesen gesonderten Websites seine Produkte zum Kauf über das Internet an.
Neben dieser komfortablen elektronischen Lösung besteht im Einzelfall auch noch die Möglichkeit der Bestellung per üblicher Handelsbräuche (Brief, Fax, Telefon).
Diese Geschäftsbedingungen haben zum Ziel, die Rahmenbedingungen für eine längerfristige Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Kunde erhält zum Einkauf auf der Website www.logofenster.de eine gesonderte Zugangskennung, die ihm nach der Online-Registrierung als Kunde in Textform übermittelt wird. Er hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website Produkte auszuwählen und zu bestellen. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der Kunde erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte inklusive Gesamtpreis (zuzüglich Mehrwertsteuer). Vor Versendung der Bestellung ermöglicht der Anbieter dem Kunden, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Bei einer Bestellung per üblicher Handelsbräuche erfolgt der Vertragsschluss im Rahmen von Angebot und Annahme. Letztere setzt eine ausdrückliche schriftliche Annahme per Kaufmännischen Bestätigungsschreibens voraus.
Die Parteien verzichten hiermit einvernehmlich darauf, dass der Kunden auf der Website nochmals darauf hingewiesen werden muss, dass für den Vertragsschluss ausschliesslich die deutsche Sprache zur Verfügung steht.
Die Parteien verzichten hiermit zudem einvernehmlich auf die Erfüllung der Pflichten des Anbieters nach § 312e Abs.1 Nr. 1 bis 3 BGB.
Der Anbieter wird dem Kunden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses die bestellten Produkte gemäss den nachfolgenden Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Im Falle des Vertragsschlusses im Rahmen der Bestellung per üblicher Handelsbräuche gelten diese AGB entsprechend und sind dem Sinn nach anzuwenden.
§ 2 Durchführung des Vertrags
Die auf den Webseiten des Anbieters aufgeführten Produkte stellen kein bindendes Angebot dar. Eine konkrete Vertragsbeziehung kommt erst zustande, wenn der Anbieter eine Bestellung eines Kunden ausdrücklich annimmt. Der Anbieter wird Bestellungen innerhalb von einem Arbeitstag bearbeiten und dem Kunden innerhalb von 48 Stunden schriftlich, per Fax oder E-Mail deren Eingang bestätigen und mitteilen, ob die gewünschten Produkte verfügbar sind.
Soweit die bestellten Produkte verfügbar sind, wird der Anbieter die Produkte innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang an den Kunden verschicken. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Werden Grossbestellungen getätigt, so kann sich die Lieferzeit auf bis zu 12 Wochen verlängern. Der Kunde wird im Rahmen des Abschlusses des Vertragsverhältnisses hierüber unverzüglich informiert.
Der Anbieter wird Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit bereits getätigten Bestellungen bezüglich änderungen, Erweiterungen und/oder Begrenzungen des Produktumfangs kurzfristig beantworten. Soweit der Kunde nach der Bestellung eine Produktänderung, -erweiterung und/oder -begrenzung wünscht, wird der Anbieter diese, soweit unter verhältnismässigem Aufwand und unter Erstattung dessen möglich, berücksichtigen.
Sofern der Anbieter nicht zu einem ausdrücklich fix vereinbarten Zeitpunkt liefert, kann der Kunde von der Bestellung zurücktreten.
Die Parteien werden, soweit der Kunde dies für erforderlich hält, zu Vertragsbeginn eine Bedarfsplanung erstellen, die jederzeit vom Kunden angepasst werden kann. Ziel dieser Bedarfsplanung ist die Sicherstellung, dass stets in ausreichendem Masse die Produkte von dem Anbieter vorgehalten werden können. Der Anbieter stellt dem Kunden auf dessen Wunsch eine Lagerbestandsliste zur Verfügung und/oder richtet auf seiner Website einen zusätzlichen Informationsservice für Produktvorräte ein. Diese werden visualisiert durch die Farben rot, gelb und grün.
Bei Ablieferung der Produkte wird der Kunde den vollständigen Erhalt des Lieferumfangs unverzüglich bestätigen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach deren Ablieferung.
Für Unternehmer gelten grundsätzlich keine Widerrufs- oder Rückgaberechte, wie sie für Verbraucher in § 312d BGB geregelt sind. Dennoch kann dem Kunden zur Kundenbindung im Einzelfall ein unverbindliches Rückgaberecht eingeräumt werden.
Im Fall von Preissenkungen kann der Kunde eine Gutschrift über die Differenz zwischen den alten und neuen Einkaufspreisen auf vorhandene Lagerbestände einfordern. Einbezogen werden hierbei aber lediglich die Produkte, die innerhalb von 30 Tagen an den Kunden geliefert wurden, wobei die Lieferrechnung die Grundlage darstellt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die jeweiligen Beträge werden mit Zugang der Rechnung innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen fällig und zahlbar. Die Erstbelieferungen von Kunden erfolgen dabei grundsätzlich gegen Vorkasse. Bei Grossbestellungen bleiben gesonderte Vereinbarungen vorbehalten.
Preise auf der Rechnung sind stets Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle der Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung erhält der Kunde einen Skonto von 2 % auf den Nettorechnungsbetrag.
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz an den Anbieter zu bezahlen. Der Anbieter ist berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 4 Kundenservice, Mängelansprüche und Haftung
Der Anbieter richtet für Fragen des Kunden im Zusammenhang mit den Produkten eine Hotline ein. Diese Hotline ist Werktags zu den üblichen Geschäftszeiten - 8.00 Uhr bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr - erreichbar.
Mängel des Produkts wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich nach Ablieferung der Ware in Textform mitteilen. Kosten im Zusammenhang mit der übersendung des mangelhaften Produkts übernimmt der Anbieter.
In diesem Fall wird der Anbieter für das Produkt unverzüglich Ersatz stellen. Im Falle von grösseren Bestellungen (> 250 Stück) kann eine Ersatzlieferung mehr als acht Wochen betragen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung des Anbieters nach §§ 433 ff. BGB.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen gurndsätzlich mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Für Ersatz von Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, haftet der Anbieter - soweit dies gesetzlich geboten ist - unbegrenzt. Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten), haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Falle jeglicher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.
Die Haftung wegen Vorsatzes, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Vertraulichkeitsvereinbarung
Die Parteien sind verpflichtet, geschäftliche und betriebliche Vorgänge vertraulich zu behandeln. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis des Vertragspartners gelangt sind, sind auch zwei Jahre nach Beendigung des Vertrags geheim zu halten. Als vertraulich gelten insbesondere offensichtlich vertrauliche und schutzwürdige Betriebsgeheimnisse der Parteien sowie andere als vertraulich gekennzeichnete Informationen.
Vertrauliche Unterlagen dürfen lediglich den Personen offenbart werden, die sie angehen, insbesondere denjenigen, die dem entsprechenden Tätigkeitsbereich angehören.
Soweit erforderlich, wird der Anbieter die Vorschriften des Telemediengesetzes beachten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Erstbestellung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann innerhalb eines Monats zum Quartalsende gekündigt werden. Vorhergehende Bestellungen bleiben hiervon unberührt.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls unberührt. Als wichtiger Grund gilt es insbesondere, wenn
-1 der Vertragspartner zahlungsunfähig wird, gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird,
-2 der anderen Partei die Ausübung einer wesentlichen Vertragspflicht länger als 30 Tage aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist (§ 7),
-3 die andere Partei Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung des Vertragspartners nicht innerhalb einer angemessen Frist von 10 Werktagen beendet wird.
Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstosses als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint.
Eine fristlose Kündigung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, sofern diese Vertragspflichtverletzung unwesentlich ist, so dass nach Abwägung aller Umstände eine fristlose Kündigung nicht als angemessen erscheint.
Für den Anbieter ergibt sich darüber hinaus ein wesentlicher Kündigungsgrund, wenn der Kunde mit seiner Zahlung um mehr als zwei Monate ab Fälligkeit in Verzug gerät.
§ 7 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen beim Anbieter oder dessen Zulieferer, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird der Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 6 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Für den Fall, dass der Anbieter die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist er für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.
Ist dem Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht länger als 30 Tage aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so hat der Kunde das Recht zur ausserordentlichen Kündigung (§ 6).
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Kunde ist nicht dazu befugt, den Zahlungsansprüchen des Anbieters Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, ausser sie stammen aus demselben Rechtsgeschäft.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Anbieters bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
(2) Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für den Anbieter [wenn der Wert des dem Anbieter gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Anbieter gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt der Anbieter Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung]. Soweit der Anbieter nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Anbieter und Kunde darüber einig, dass der Kunde dem Anbieter Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des dem Anbieter gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Anbieter nicht gehörender Ware. Soweit der Anbieter nach diesem § 9 (Eigentumsvorbehalt) Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Kunde sie für den Anbieter mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(3) Für den Fall der Veräusserung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräusserung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Anbieter ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschliesslich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Anbieter in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Anbieter abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
(4) Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom Anbieter in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
(5) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäss diesem § 9 (Eigentumsvorbehalt) an den Anbieter abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Anbieter weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist der Anbieter berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Ausserdem kann der Anbieter nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen.
(6) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde dem Anbieter die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(7) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräusserung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
(8) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Anbieter zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Anbieter zustehenden Sicherheiten 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Anbieter steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
(9) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Anbieters, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht.
Für Verträge mit dem Anbieter gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlichen Anerkennung durch den Anbieter wirksam.
änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind in Textform zu vereinbaren.
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
Versionsnummer: FINALVERSION B2B AGB 2010-06-13
der Firma Logofenster.de
- gesetzlich vertreten durch deren Inhaber Reinhold von Holten -
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können von dem Kunden in seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Auf Wunsch können sie unter der E-Mail-Adresse info@logofenster.de in elektronischer oder gedruckter Form angefordert werden.
Sie werden den Kunden mindestens einmal schriftlich bei der ersten Warenlieferung übersandt. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Präambel
Der Anbieter betreibt unter der Domain www.logofenster.de zu gewerblichen Zwecken eine Homepage. Er bietet Privatkunden, insbesondere aber gewerblichen Kunden, die über eine gesonderte Zugangskennung verfügen, auf diesen gesonderten Websites seine Produkte zum Kauf über das Internet an.
Neben dieser komfortablen elektronischen Lösung besteht im Einzelfall auch noch die Möglichkeit der Bestellung per üblicher Handelsbräuche (Brief, Fax, Telefon).
Diese Geschäftsbedingungen haben zum Ziel, die Rahmenbedingungen für eine längerfristige Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Kunde erhält zum Einkauf auf der Website www.logofenster.de eine gesonderte Zugangskennung, die ihm nach der Online-Registrierung als Kunde in Textform übermittelt wird. Er hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website Produkte auszuwählen und zu bestellen. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der Kunde erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte inklusive Gesamtpreis (zuzüglich Mehrwertsteuer). Vor Versendung der Bestellung ermöglicht der Anbieter dem Kunden, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Bei einer Bestellung per üblicher Handelsbräuche erfolgt der Vertragsschluss im Rahmen von Angebot und Annahme. Letztere setzt eine ausdrückliche schriftliche Annahme per Kaufmännischen Bestätigungsschreibens voraus.
Die Parteien verzichten hiermit einvernehmlich darauf, dass der Kunden auf der Website nochmals darauf hingewiesen werden muss, dass für den Vertragsschluss ausschliesslich die deutsche Sprache zur Verfügung steht.
Die Parteien verzichten hiermit zudem einvernehmlich auf die Erfüllung der Pflichten des Anbieters nach § 312e Abs.1 Nr. 1 bis 3 BGB.
Der Anbieter wird dem Kunden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses die bestellten Produkte gemäss den nachfolgenden Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Im Falle des Vertragsschlusses im Rahmen der Bestellung per üblicher Handelsbräuche gelten diese AGB entsprechend und sind dem Sinn nach anzuwenden.
§ 2 Durchführung des Vertrags
Die auf den Webseiten des Anbieters aufgeführten Produkte stellen kein bindendes Angebot dar. Eine konkrete Vertragsbeziehung kommt erst zustande, wenn der Anbieter eine Bestellung eines Kunden ausdrücklich annimmt. Der Anbieter wird Bestellungen innerhalb von einem Arbeitstag bearbeiten und dem Kunden innerhalb von 48 Stunden schriftlich, per Fax oder E-Mail deren Eingang bestätigen und mitteilen, ob die gewünschten Produkte verfügbar sind.
Soweit die bestellten Produkte verfügbar sind, wird der Anbieter die Produkte innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang an den Kunden verschicken. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Werden Grossbestellungen getätigt, so kann sich die Lieferzeit auf bis zu 12 Wochen verlängern. Der Kunde wird im Rahmen des Abschlusses des Vertragsverhältnisses hierüber unverzüglich informiert.
Der Anbieter wird Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit bereits getätigten Bestellungen bezüglich änderungen, Erweiterungen und/oder Begrenzungen des Produktumfangs kurzfristig beantworten. Soweit der Kunde nach der Bestellung eine Produktänderung, -erweiterung und/oder -begrenzung wünscht, wird der Anbieter diese, soweit unter verhältnismässigem Aufwand und unter Erstattung dessen möglich, berücksichtigen.
Sofern der Anbieter nicht zu einem ausdrücklich fix vereinbarten Zeitpunkt liefert, kann der Kunde von der Bestellung zurücktreten.
Die Parteien werden, soweit der Kunde dies für erforderlich hält, zu Vertragsbeginn eine Bedarfsplanung erstellen, die jederzeit vom Kunden angepasst werden kann. Ziel dieser Bedarfsplanung ist die Sicherstellung, dass stets in ausreichendem Masse die Produkte von dem Anbieter vorgehalten werden können. Der Anbieter stellt dem Kunden auf dessen Wunsch eine Lagerbestandsliste zur Verfügung und/oder richtet auf seiner Website einen zusätzlichen Informationsservice für Produktvorräte ein. Diese werden visualisiert durch die Farben rot, gelb und grün.
Bei Ablieferung der Produkte wird der Kunde den vollständigen Erhalt des Lieferumfangs unverzüglich bestätigen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach deren Ablieferung.
Für Unternehmer gelten grundsätzlich keine Widerrufs- oder Rückgaberechte, wie sie für Verbraucher in § 312d BGB geregelt sind. Dennoch kann dem Kunden zur Kundenbindung im Einzelfall ein unverbindliches Rückgaberecht eingeräumt werden.
Im Fall von Preissenkungen kann der Kunde eine Gutschrift über die Differenz zwischen den alten und neuen Einkaufspreisen auf vorhandene Lagerbestände einfordern. Einbezogen werden hierbei aber lediglich die Produkte, die innerhalb von 30 Tagen an den Kunden geliefert wurden, wobei die Lieferrechnung die Grundlage darstellt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die jeweiligen Beträge werden mit Zugang der Rechnung innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen fällig und zahlbar. Die Erstbelieferungen von Kunden erfolgen dabei grundsätzlich gegen Vorkasse. Bei Grossbestellungen bleiben gesonderte Vereinbarungen vorbehalten.
Preise auf der Rechnung sind stets Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle der Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung erhält der Kunde einen Skonto von 2 % auf den Nettorechnungsbetrag.
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz an den Anbieter zu bezahlen. Der Anbieter ist berechtigt, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 4 Kundenservice, Mängelansprüche und Haftung
Der Anbieter richtet für Fragen des Kunden im Zusammenhang mit den Produkten eine Hotline ein. Diese Hotline ist Werktags zu den üblichen Geschäftszeiten - 8.00 Uhr bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr - erreichbar.
Mängel des Produkts wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich nach Ablieferung der Ware in Textform mitteilen. Kosten im Zusammenhang mit der übersendung des mangelhaften Produkts übernimmt der Anbieter.
In diesem Fall wird der Anbieter für das Produkt unverzüglich Ersatz stellen. Im Falle von grösseren Bestellungen (> 250 Stück) kann eine Ersatzlieferung mehr als acht Wochen betragen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung des Anbieters nach §§ 433 ff. BGB.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen gurndsätzlich mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Für Ersatz von Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, haftet der Anbieter - soweit dies gesetzlich geboten ist - unbegrenzt. Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten), haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Falle jeglicher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.
Die Haftung wegen Vorsatzes, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Vertraulichkeitsvereinbarung
Die Parteien sind verpflichtet, geschäftliche und betriebliche Vorgänge vertraulich zu behandeln. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis des Vertragspartners gelangt sind, sind auch zwei Jahre nach Beendigung des Vertrags geheim zu halten. Als vertraulich gelten insbesondere offensichtlich vertrauliche und schutzwürdige Betriebsgeheimnisse der Parteien sowie andere als vertraulich gekennzeichnete Informationen.
Vertrauliche Unterlagen dürfen lediglich den Personen offenbart werden, die sie angehen, insbesondere denjenigen, die dem entsprechenden Tätigkeitsbereich angehören.
Soweit erforderlich, wird der Anbieter die Vorschriften des Telemediengesetzes beachten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Erstbestellung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann innerhalb eines Monats zum Quartalsende gekündigt werden. Vorhergehende Bestellungen bleiben hiervon unberührt.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls unberührt. Als wichtiger Grund gilt es insbesondere, wenn
-1 der Vertragspartner zahlungsunfähig wird, gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird,
-2 der anderen Partei die Ausübung einer wesentlichen Vertragspflicht länger als 30 Tage aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist (§ 7),
-3 die andere Partei Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung des Vertragspartners nicht innerhalb einer angemessen Frist von 10 Werktagen beendet wird.
Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstosses als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint.
Eine fristlose Kündigung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, sofern diese Vertragspflichtverletzung unwesentlich ist, so dass nach Abwägung aller Umstände eine fristlose Kündigung nicht als angemessen erscheint.
Für den Anbieter ergibt sich darüber hinaus ein wesentlicher Kündigungsgrund, wenn der Kunde mit seiner Zahlung um mehr als zwei Monate ab Fälligkeit in Verzug gerät.
§ 7 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen beim Anbieter oder dessen Zulieferer, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird der Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 6 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Für den Fall, dass der Anbieter die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist er für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.
Ist dem Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht länger als 30 Tage aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so hat der Kunde das Recht zur ausserordentlichen Kündigung (§ 6).
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Kunde ist nicht dazu befugt, den Zahlungsansprüchen des Anbieters Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mangelrügen - entgegenzuhalten, ausser sie stammen aus demselben Rechtsgeschäft.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Anbieters bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
(2) Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für den Anbieter [wenn der Wert des dem Anbieter gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht dem Anbieter gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt der Anbieter Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung]. Soweit der Anbieter nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind sich Anbieter und Kunde darüber einig, dass der Kunde dem Anbieter Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des dem Anbieter gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Anbieter nicht gehörender Ware. Soweit der Anbieter nach diesem § 9 (Eigentumsvorbehalt) Eigentum oder Miteigentum erlangt, verwahrt der Kunde sie für den Anbieter mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(3) Für den Fall der Veräusserung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräusserung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Anbieter ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschliesslich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Anbieter in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Anbieter abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
(4) Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem vom Anbieter in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
(5) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäss diesem § 9 (Eigentumsvorbehalt) an den Anbieter abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Anbieter weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist der Anbieter berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Ausserdem kann der Anbieter nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Abnehmern verlangen.
(6) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde dem Anbieter die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(7) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräusserung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
(8) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Anbieter zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Anbieter zustehenden Sicherheiten 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Anbieter steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
(9) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Anbieters, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht.
Für Verträge mit dem Anbieter gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlichen Anerkennung durch den Anbieter wirksam.
änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind in Textform zu vereinbaren.
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
Versionsnummer: FINALVERSION B2B AGB 2010-06-13

